Elektrosmog - steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar
Elektrosmog: Das Finanzgericht Köln winkte in einem Fall die Umbaukosten einer Wohnung wegen Elektrosmog als außergewöhnliche Belastung durch (Az. 10 K 290/II). Mehr als 17.000 Euro waren für das Anbringen einer Hochfrequenzabschirmung angefallen. Die Steuerzahlerin litt an Migräne und Tinnitus, was sie auf die Strahlenbelastung zurückführte und eine Ärztin ihr bestätigte. In der Wohnung war die Belastung besonders hoch, weil sich eine Mobilfunk-Basis-Station in unmittelbarer Nähe befindet.